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Häufig gestellte Fragen
Ihre Fragen, unsere Antworten
Finden Sie schnelle und klare Antworten auf Ihre Fragen rund um Münzen, Edelmetalle und unsere Services. Wir bieten Ihnen umfassende Informationen, um Ihr Anliegen effizient zu klären.Ja, wir sind stetig auf der Suche nach Sammlermünzen vor 1945. Insbesondere an Münzen vor dem Jahr 1806 sind wir immer interessiert, aber auch an Sammlermünzen aus dem Kaiserreich, der Weimarer Republik oder dem europäischen Ausland aus der Zeit.
Nein, wir kaufen oder verkaufen keine Euro Umlaufmünzen, also keine 1 Cent bis 2 Euro Münzen. Auch keine Fehlprägungen oder ähnliches.
Ja, wir schätzen auch Münzsammlungen für Nachlassverwalter oder Erbengemeinschaften.
Im Goldbereich ist es eher eine persönliche Geschmacksfrage. Bei Silber kann es unter Umständen steuerliche Vorteile geben, wenn man Münzen aus dem Sekundärmarkt kauft, sonst ist es ebenso eine Geschmacksfrage.
Generell gilt: Je kleiner die Einheit, desto höher ist das Aufgeld pro Gramm.
Bei Veräußerungsgewinnen innerhalb von 12 Monaten fällt Spekulationssteuer an. Nach einer Haltedauer von 12 Monaten sind Gewinne aus physischen Edelmetallgeschäften steuerfrei.
Ja, gemäß Geldwäsche-Richtlinien kann jede geschäftsfähige Person ab 18 Jahren bei uns bis 1.999€ anonym Edelmetalle bar erwerben.
Wir kaufen Gold in nahezu jeglicher Form (Münzen, Barren, Altgold, Schmuck, etc) und verkaufen handelsfähige Ware, wie z.B. Goldmünzen (Krügerrand, Maple Leaf, etc). Da wir das angekaufte Altgold & Altsilber einschmelzen lassen, spielt der Zustand des Schmucks keine Rolle für den Ankauf.
So können Sie eine erste Schätzung vornehmen:
- Sortieren: Trennen Sie Ihr Gold nach Legierungen. Diese erkennen Sie am Stempel (Punze), z.B. 333 (8 Karat), 585 (14 Karat), 750 (18 Karat), 900 (21 Karat).
- Wiegen: Ermitteln Sie das Gewicht für jede Legierungsgruppe separat (z.B. mit einer Küchenwaage).
- Berechnen: Multiplizieren Sie das Gewicht jeder Gruppe mit dem entsprechenden aktuellen Ankaufspreis pro Gramm, den Sie bei uns erfragen oder auf unserer Webseite finden können.
Beachten Sie, dass dies eine Schätzung ist. Der endgültige, verbindliche Wert wird nach unserer Prüfung zum tagesaktuellen Kurs ermittelt, den wir Ihnen bei Ihrer Anfrage bestätigen.
Die Anforderung einer Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses basiert auf § 2 des Geldwäschegesetzes (GWG). Dieses Gesetz verpflichtet uns als Edelmetallhändler zur Identifizierung unserer Kunden bei Ankäufen, um Geldwäsche vorzubeugen. Ohne diese Kopie dürfen wir den Ankauf leider nicht durchführen.